ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN von Mag. (FH) Silvie Stollreiter ("AGB")

1. Mag. (FH) Silvie Stollreiter 

1.1. Unter dem Namen Silvie Stollreiter Karrierecoaching bietet Mag. (FH) Silvie Stollreiter ("Silvie Stollreiter") als Inhaberin eines nicht im Firmenbuch eingetragenen Einzelunternehmens ein breites Spektrum an Unternehmensberatung einschließlich der Unternehmensorganisation eingeschränkt auf Karriereberatung an. 

 

1.2. Das Leistungsspektrum von Silvie Stollreiter lässt sich im Wesentlichen in die untenstehenden Leistungen zusammenfassen, welche mit dem Auftraggeber/der Auftraggeberin ("AG") jeweils in einem auf den Auftrag angepassten Vertrag samt Leistungsbeschreibung individuell ausgehandelt und vereinbart wird: 

 

(i) Ein auf die individuellen Bedürfnisse des/der AG zugeschnittenes online Karrierecoaching / Bewerbungstraining 

(ii) die Erbringung von Dienstleistungen (bspw. Durchführung von persönlichen 1:1 online Coachings) 

2. Geltung 

2.1. Für alle gegenwärtigen und zukünftigen Angebote, Dienstleistungen, Lieferungen und sonstigen Leistungen, welche Silvie Stollreiter dem/der AG erbringt, gelten ausschließlich die nachfolgenden AGB in der jeweils gültigen Fassung. Sämtliche unserer privatrechtlichen Willenserklärungen sind auf Grundlage dieser AGB zu verstehen. Entgegenstehende oder von unseren AGB abweichende Bedingungen des/der AG sind nicht anzuwenden, es sei denn, wir haben schriftlich und ausdrücklich ihrer Geltung zugestimmt. Vertragserfüllungshandlungen unsererseits gelten nicht als Zustimmung zu von unseren AGB abweichenden Vertragsbedingungen. Diese AGB gelten als Rahmenvereinbarung auch für alle weiteren Rechtsgeschäfte zwischen Silvie Stollreiter und dem/der AG. Maßgeblich ist die jeweils zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültige Fassung der AGB. 

 

2.2. Nebenabreden, Vorbehalte, Änderungen oder Ergänzungen dieser AGB bedürfen zu ihrer Wirksamkeit und Gültigkeit der Schriftform. Dies gilt auch für das Abgehen von diesem Schriftformerfordernis. 

 

2.3. Für Verträge mit Verbrauchern (iSd §§ 1 ff Konsumentenschutzgesetz) (im Folgenden "Verbrauchergeschäfte") gelten diese AGB mit den für Verbrauchergeschäfte geregelten Abweichungen. Im Besonderen gelten für Verbrauchergeschäfte nicht jene Punkte, denen die Wendung "Für Unternehmer" vorangestellt ist und solche Bestimmungen, welche dezidiert auf die Anwendbarkeit lediglich im Unternehmergeschäft/ausgeschlossen bei Verbrauchergeschäften hinweisen. 

3. Vertragsabschluss / Leistungserbringung

3.1. Angebote (in mündlicher oder schriftlicher Form) von Silvie Stollreiter sind – sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden – freibleibend und unverbindlich und mit einer maximalen Gültigkeit von 4 Wochen ab Ausstellung befristet. Dies gilt auch für sämtliche Angaben in Preislisten, Prospekten, sonstigen Dokumenten. 

Dieser Punkt 3.1. gilt nicht bei Verbrauchergeschäften. 


3.2. Von diesen AGB oder anderen unserer schriftlichen Willenserklärungen abweichenden mündlichen Zusagen, Nebenabreden und dergleichen, insbesondere solche, die von Dienstnehmern/-innen, Zustellern/-innen etc abgegeben werden, sind für Silvie Stollreiter nicht verbindlich. Angebote und Kostenvoranschläge werden in Euro angegeben zuzüglich Umsatzsteuer in gesetzlicher Höhe. Angebote und Kostenvoranschläge basieren auf den jeweiligen zur Angebotslegung/Kostenvoranschlagerstellung vorherrschenden Preislage (Lohn- und Materialkosten). Preisänderungen behält sich Silvie Stollreiter ausdrücklich vor. Besteht der/die AG auf einen verbindlichen Kostenvoranschlag, so wird dieser von Silvie Stollreiter separat in Rechnung gestellt. Der Inhalt der von uns verwendeten Prospekte, Werbeankündigungen, etc wird nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, dass darauf ausdrücklich Bezug genommen wurde. 

Dieser Punkt 3.2. gilt nicht bei Verbrauchergeschäften. 

 

3.3. Die Erteilung eines Auftrags an Silvie Stollreiter kann sowohl schriftlich (per E-Mail), über die online Plattform des Drittanbieters CopeCart GmbH, Ufnaustraße 10, 10553 Berlin, Deutschland, als auch mündlich (persönlich, telefonisch) erfolgen. Silvie Stollreiter übermittelt dem/der AG innerhalb angemessener Zeit nach Einlangen des Auftrags einen schriftlichen Vertrag (Auftragsbestätigung (Angebotsannahme)) oder informiert den/die AG über die Ablehnung des Auftrags. Durch die Annahme kommt ein rechtsverbindlicher Vertrag zwischen Silvie Stollreiter und dem/der AG zustande, wodurch die wechselseitige Leistungspflicht ausgelöst wird. Der/die AG hat deshalb sicherzustellen, dass der Empfang der E-Mails technisch sichergestellt ist und nicht durch beispielsweise einen Spamfilter verhindert wird. 


3.4. Der Inhalt des mit dem/der AG abgeschlossenen Vertrages ergibt sich primär aus dem schriftlichen Vertrag samt Anlagen und diesen AGB. Sollten Regelungen im schriftlichen Vertrag samt Anlagen, in Widerspruch zu diesen AGB stehen, dann gehen die Regelungen in unserem schriftlichen Vertrag samt Anlagen vor, da dieser Vertrag individuell zwischen den Vertragsparteien ausgehandelt wurde. 

 

3.5. Der/die AG sichert zu, dass er/sie Silvie Stollreiter die für die Erbringung der Leistung erforderlichen Informationen, Dokumente und Unterlagen vollständig und zeitgerecht zur Verfügung stellt. Erst nach der Auftragserteilung an Silvie Stollreiter bekanntgewordene Informationen, die für die Durchführung des Auftrags notwendig sind, wird der/die AG unverzüglich an Silvie Stollreiter weiterleiten. Der/die AG trägt die Mehrkosten für Arbeiten/Mehraufwand die Silvie Stollreiter dadurch entstehen, dass der/die AG unrichtige oder unvollständige Angaben gemacht hat, oder für Mehraufwand, der aufgrund von nachträglich geänderten Angaben entsteht. Diese Mehrleistungen werden dem/ der AG gegenüber nach Stundensatz abgerechnet. 

 

3.6. Bei Leistungserbringungen und Honorarabrechnung gegenüber außerhalb Österreichs ansässigen AG können zusätzliche Spesen (bspw Bankspesen) anfallen. Diese sind zur Gänze vom/von der AG zu tragen. 

 

3.7. Coaching-Dienstleistung: Anmeldungen, Umbuchungen sowie Stornierungen zu den Coaching-Dienstleistungen werden nur schriftlich per Post oder per E-Mail entgegengenommen. 

 

Die vereinbarten Coachingtermine sind zeitnah zu konsumieren. Es wird empfohlen, zwischen den einzelnen Terminen nicht mehr als drei Wochen vergehen zu lassen, um den optimalen Nutzen aus den Coaching-Sitzungen zu ziehen. 

 

Sollten Coachingeinheiten nicht innerhalb von sechs Monaten nach Vertragsabschluss in Anspruch genommen werden, verfallen diese automatisch. Eine Rückerstattung oder Übertragung nicht genutzter Einheiten auf einen anderen Zeitraum ist ausgeschlossen, es sei denn, es liegt ein triftiger Grund vor, der schriftlich mitgeteilt und von Silvie Stollreiter schriftlich anerkannt wird. 

 

3.8. Der/die AG erkennt an, dass die Buchung von Coaching-Dienstleistungen (zB Optimierung von Bewerbungsunterlagen, Vorbereitung auf Jobinterviews / Gehaltsverhandlungen, berufliche Neuorientierung etc) auf der Grundlage seiner individuellen Bedürfnisse und Ziele erfolgt. 

 

3.9. Sollte der/die AG nach Vertragsschluss eine Jobzusage erhalten, begründet dies keinen Anspruch auf Stornierung oder Rücktritt vom Coaching. Der/die AG hat sich entschieden, das Coaching in Anspruch zu nehmen, um seine/ihre berufliche Position zu optimieren und sich besser zu verkaufen. 

 

3.10. In Fällen, in denen der/die AG eine Jobzusage erhält, besteht die Möglichkeit, das Coaching anpassen oder umwandeln zu lassen, um weiterhin an der Verbesserung der Selbstvermarktung und an weiteren beruflichen Zielen zu arbeiten. Der Kaufpreis und die Anzahl der vereinbarten Einheiten bleiben hiervon unberührt. Hierzu wird Silvie Stollreiter in einem gemeinsamen Gespräch mit dem/der AG geeignete Maßnahmen und Inhalte festlegen. 

 

3.11. Der/die AG verpflichtet sich, Silvie Stollreiter umgehend über eine Jobzusage zu informieren, um eine angemessene Anpassung der Coaching-Dienstleistungen zu ermöglichen. 

4. Fristen / Termine 

4.1. Liefer-/Leistungstermine und -fristen die von Silvie Stollreiter genannt wurden, gelten als ungefähre Schätzungen und sind unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich schriftlich als verbindlich bestätigt wurden. Aus der Nichteinhaltung von unverbindlichen Liefer-/ Leistungsfristen und –terminen können keine Ansprüche gegen Silvie Stollreiter hergeleitet werden. 

 

4.2. Von Silvie Stollreiter bekanntgegebene Liefer-/Leistungstermine und -fristen sind vom/von der AG nicht unbillig zu vereiteln. Sofern ein/eine AG eine von Silvie Stollreiter gehörig angeboten Leistung nicht zur bedungenen Zeit am bedungenen Ort abnimmt, so gerät der/die AG in Schuldnerverzug, sodass auch die negativen Folgen der Gefahrtragung (zufälliger Untergang der angebotenen Ware/Leistung) auf den/die AG übergehen. 

 

4.3. Verzögert sich die Lieferung/Leistung von Silvie Stollreiter bei einem als verbindlich vereinbarten Termin aus Gründen, die nicht der Sphäre von Silvie Stollreiter zuzurechnen sind (unvorhersehbare Betriebsstörungen, Verspätung der Vorlieferanten, hoheitliche Maßnahmen) oder nicht von Silvie Stollreiter zu vertreten sind, wie etwa höhere Gewalt, unvorhersehbare und unabwendbare Ereignisse (Wetterkatastrophen oder Pandemien), dann ruhen die Leistungsverpflichtungen für die Dauer des Hindernisses und verlängern die Frist entsprechend. 

 

4.4. Für den Fall, dass Silvie Stollreiter aufgrund von Krankheit oder aus anderen unvorhersehbaren Gründen nicht in der Lage ist, den vereinbarten Coaching-Termin wahrzunehmen, wird Silvie Stollreiter den/die AG umgehend informieren und einen Ersatztermin vorschlagen. Der/die AG hat in diesem Fall Anspruch auf eine kostenfreie Verschiebung des Termins. 

 

4.5. Sollte der/die AG krankheitsbedingt an einem vereinbarten Coaching-Termin nicht teilnehmen können, ist der/die AG verpflichtet, Silvie Stollreiter so früh wie möglich, jedoch mindestens 24 Stunden im Voraus, zu informieren. In diesem Fall kann der Termin kostenfrei verschoben werden. Bei kurzfristiger Absage des/der AG (weniger als 24 Stunden vor dem Termin) aufgrund einer Erkrankung, ist Silvie Stollreiter berechtigt, den vollen Preis des gebuchten Termins in Rechnung zu stellen. Eine Ausnahme besteht nur, wenn der/die AG ein ärztliches Attest vorlegt, das die kurzfristige Absage bestätigt. 

 

4.6. Im Falle einer Erkrankung des/der AG stellt dies keinen Grund für einen Rücktritt vom Vertrag dar. Der vereinbarte Beginn des Coachings wird in einem solchen Fall nach hinten verschoben. Der volle Kaufpreis bleibt von dieser Verschiebung unberührt und ist weiterhin in vollem Umfang zu entrichten. Der/die AG ist verpflichtet, im Krankheitsfall rechtzeitig mit Silvie Stollreiter Kontakt aufzunehmen, um mit ihr gemeinsam einen neuen Termin zu vereinbaren. 

5. Gehilfen / Subunternehmer 

5.1. Silvie Stollreiter obliegt die Entscheidung nach freiem Ermessen, Leistungen selbst auszuführen, von Erfüllungsgehilfen ausführen zu lassen, oder sich bei der Erbringung von vertragsgegenständlichen Leistungen sachkundiger Dritter zu bedienen (Subunternehmer). 

 

5.2. Die Beauftragung von Subunternehmern erfolgt entweder im eigenen Namen oder im Namen und auf Rechnung des/der AG. Silvie Stollreiter verfügt über ein sachkundiges Partnernetzwerk und wird etwaige Subunternehmer sorgfältig auswählen und darauf achten, dass diese über die erforderliche fachliche Qualifikation verfügen. 

6. Entgelt / Honorar 

6.1. Mangels abweichender schriftlicher Vereinbarung steht Silvie Stollreiter für ihre Leistungen ein Werklohn (Honorar) entsprechend ihrer jeweils gültigen Preislisten zu. Wenn nichts anderes vereinbart ist, entsteht der Honoraranspruch der Silvie Stollreiter für jede einzelne Leistung, sobald diese erbracht wurde. 

 

6.2. Sollten sich die Lohnkosten zwischen Vertragsabschluss und Leistungserbringung aufgrund kollektivvertraglicher Regelungen in der Branche oder innerbetrieblicher Abschlüsse oder sollten sich andere, für die Kalkulation relevante Kostenstellen oder zur Leistungserstellung notwendige Kosten, wie jene für Materialien, Energie, Transporte, Fremdarbeiten, Finanzierung etc verändern, so ist Silvie Stollreiter berechtigt, die Preise entsprechend zu erhöhen oder zu ermäßigen. 

Punkt 7.2. gilt nicht bei Verbrauchergeschäften. 

 

6.3. Mehrleistungen durch Änderungen, die nicht der Sphäre von Silvie Stollreiter zuzurechnen sind und eine Neubearbeitung oder Umarbeitung einzelner Bereiche erfordern, insbesondere infolge geänderter Auftraggeberwünsche, sind entsprechend dem erhöhten Leistungsumfang zusätzlich zu vergüten. 

 

6.4. Das Entgelt gemäß Punkt 6. dieser AGB wird als wertgesichert nach dem VPI 2020 vereinbart, wodurch eine Anpassung dieser Entgelte auf Basis des VPI 2020 erfolgt. Die Indexierung erfolgt jährlich, jeweils am 01.01. des jeweiligen Kalenderjahres. 

 

6.5. Das Honorar versteht sich als Netto-Honorar zuzüglich der Umsatzsteuer in gesetzlicher Höhe, (derzeit 10% oder 20%), soweit eine solche anwendbar ist sowie zuzüglich sonstiger Abgaben und Steuern. Preisangaben sind grundsätzlich nicht als Pauschalpreis zu verstehen. Ist keine österreichische USt anwendbar (etwa bei Leistungserbringung an einen Unternehmer im EU-Raum), werden wir keine österreichische USt vorschreiben. Bei der Leistungserbringung an einen Unternehmer im EU-Raum mag dann aber Umsatzsteuer in einem anderen Land, etwa am Sitz des/der AG (oder eine vergleichbare andere lokale Steuer) zu entrichten sein. Es ist diesfalls Sache des/der AG, solche Steuer fristgerecht zu erklären und abzuführen. 

 

6.6. Bei Folgeaufträgen ist Silvie Stollreiter an die Einhaltung vorhergehender Preise nicht gebunden. 

 

6.7. Zahlung über CopeCart: In Zusammenarbeit mit CopeCart biete ich folgende Zahlungsoptionen an: 

Rechnung: Der/die AG überweist den vollständigen Rechnungsbetrag fristgerecht und vollständig (bzw. bei Ratenkauf die 1. Rate) an CopeCart. 

Weitere Informationen zu den allgemeinen Geschäftsbedingungen von CopeCart findet man hier: https://copecart.com/de/agb/ 

Allgemeine Informationen zu CopeCart findet man hier: https://copecart.com/ 

Die persönlichen Daten werden von CopeCart in Übereinstimmung mit den geltenden Datenschutzbestimmungen behandelt: https://copecart.com/de/datenschutz 

7. Zahlung / Verzugszinsen 

7.1. Silvie Stollreiter ist berechtigt (insbesondere bei Projekten mit höherem Auftragsvolumen oder bei Projekten, die sich über einen längeren Zeitraum erstrecken (insbesondere bei Aufträgen über EUR 1.000 oder Projekten, die sich über einen Zeitraum von zumindest drei Monaten erstrecken)), ihre Ansprüche durch Vorlage von Teilrechnungen zu stellen. Teilrechnungen sowie die Schlusshonorarnote sind ab Rechnungslegung fällig, sofern nicht im Einzelfall besondere Zahlungsbedingungen schriftlich vereinbart wurden. 

 

Für Entgeltzahlungen (bei Teilrechnungen oder Schlusshonorarnoten), die später als 14 Tage nach Fälligkeit geleistet werden (Zahlungsverzug des/der AG), können Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe (4% p.a) verrechnet werden. Bei beiderseitigen Unternehmergeschäft gelten Verzugszinsen in der in § 456 1. und 2. Satz UGB festgelegten Höhe (9,2% über dem Basiszinssatz p.a). Ohne besondere Vereinbarung ist der Abzug eines Skontos nicht zulässig. 

 

7.2. Silvie Stollreiter ist berechtigt zur Deckung eines Aufwandes ein Akonto zu verlangen. 

 

7.3. Allfällige von Silvie Stollreiter individuell mit dem/der AG vereinbarte Skonti (etwa eingeräumte Rabatte und/oder Boni) können nur bei vollständiger und fristgerechter Zahlung in Abzug gebracht werden. Von Silvie Stollreiter gewährte Skonti oder Rabatte setzten eine individuelle Einzelvereinbarung voraus, aus denen kein allgemeiner Rechtsanspruch für einen zukünftigen Auftrag der Silvie Stollreiter vom/von der AG abgeleitet werden kann. 

  

7.4. Silvie Stollreiter ist berechtigt, Zahlungen unabhängig von deren Widmung zur Begleichung der ältesten fälligen Schuld sowie der darauf angelaufenen Verzugszinsen und Kosten zu verwenden, und zwar in der Reihenfolge: Kosten, Zinsen, Hauptforderung. 

 

7.5. Der/die AG ist zur Aufrechnung mit einer eigenen Forderung gegen Silvie Stollreiter nicht berechtigt. Eine Aufrechnung durch den/die AG ist nur in Ausnahmefällen zulässig, nämlich wenn Silvie Stollreiter zahlungsunfähig ist und die Forderung des/der AG in einem rechtlichen Zusammenhang mit seiner/ihrer Verbindlichkeit steht oder die Forderung vom Gericht rechtskräftig festgestellt oder von Silvie Stollreiter anerkannt wurde. Forderungen gegen Silvie Stollreiter dürfen durch den/die AG ohne ausdrückliche Zustimmung von Silvie Stollreiter nicht abgetreten werden. 

Dieser Punkt 7.5. gilt nicht bei Verbrauchergeschäften. 

 

7.6. Der/die AG kann ein Zurückbehaltungsrecht nur ausüben, soweit es sich um Forderungen aus demselben Vertragsverhältnis handelt. 

8. Eigentumsvorbehalt 

8.1. Jede von Silvie Stollreiter gelieferte und sonst übergebene Ware (in physischer und digitaler Form) und Unterlagen (zB Konzepte, Videos, etc) ("Vorbehaltsgegenstände“) werden von Silvie Stollreiter unter Eigentumsvorbehalt übergeben und bleiben bis zur vollständigen Bezahlung der letzten Honorarnote im Eigentum von Silvie Stollreiter. 

 

8.2. Gerät der/die AG mit der Zahlung ganz oder teilweise in Verzug, so ist Silvie Stollreiter berechtigt, Rückgabe der Vorbehaltsgegenstände bis zur vollständigen Befriedigung zu verlangen. Befristete Forderungen werden sofort fällig. Notwendige und zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung angemessene Kosten trägt der/die AG. 

 

8.3. Bei Zurückforderung oder Zurücknahme der Vorbehaltsgegenstände durch Silvie Stollreiter liegt nur dann ein Rücktritt vom Vertrag vor, wenn dieser ausdrücklich erklärt wird. Silvie Stollreiter ist berechtigt die Räumlichkeiten des/der AG, zur Geltendmachung des Eigentumsvorbehaltes soweit für den/die AG zumutbar zu betreten, dies nach angemessener Vorankündigung. 

 

8.4. Der/die AG trägt das volle Risiko für die Vorbehaltsgegenstände, insbesondere für die Gefahr des Unterganges, des Verlustes oder der Verschlechterung. 

 

8.5. Die rechtsgeschäftliche Verfügung (bspw Verpfändung oder Sicherheitsübereignung) betreffend der Vorbehaltsgegenstände ist dem/der AG bis zur vollständigen Bezahlung der letzten Honorarnote an Silvie Stollreiter (Erlöschen des Eigentumsvorbehaltes) untersagt. 

 

8.6. Im Fall einer Weiterveräußerung von Vorbehaltsgegenständen und Unterlagen (Pläne, Skizzen, Konzepte, Vorentwürfe etc) durch den/die AG, tritt die/der AG alle Ansprüche gegen den Dritten/Erwerber (insbesondere die Kaufpreisforderung) an Silvie Stollreiter ab. 

 

8.7. Modifikationen, Abänderungen oder Bearbeitungen von Leistungen von Silvie Stollreiter, wie insbesondere deren Weiterentwicklung durch den/die AG oder durch für diesen tätige Dritte, sind nur mit ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung von Silvie Stollreiter und – soweit die Leistungen urheberrechtlich geschützt sind – des Urhebers zulässig. 

9. Mahn- und Inkassospesen 

Im Falle des Zahlungsverzuges hat der/die AG die Silvie Stollreiter entstehenden Mahnspesen in Höhe von pauschal EUR 20,- zuzüglich Porto pro erfolgte Mahnung sowie für die Evidenzhaltung des Schuldverhältnisses im Mahnwesen pro Halbjahr einen Betrag von EUR 10,- zu ersetzen. Darüber hinaus sind Silvie Stollreiter alle Kosten und Spesen, die Silvie Stollreiter aus der Mahnung oder dem Inkasso fälliger Zahlungen entstehen, insbesondere die zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendigen und tarifmäßigen außergerichtlichen Anwaltskosten etc, vom/ von der AG zu ersetzen. Die Geltendmachung weitergehender Rechte und Forderungen bleibt davon unberührt. 

10. Annahmeverzug / Verzug / Vertragsrücktritt 

10.1. Im Fall, dass die von Silvie Stollreiter zu erbringende Leistung vom/von der AG nicht zur bedungenen Zeit am bedungenen Ort angenommen oder die Leistungserbringung von Silvie Stollreiter durch den/die AG verzögert oder verunmöglicht wird, dann gerät der/die AG in Annahmeverzug. Bei Annahmeverzug durch den/die AG ist Silvie Stollreiter berechtigt, nach Setzung einer angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten oder Vertragserfüllung zu verlangen. 

 

10.2. Silvie Stollreiter ist berechtigt vom Vertrag zurückzutreten, wenn der/die AG trotz schriftlicher Mahnung und Nachfristsetzung (14 Tage) fortgesetzt gegen wesentliche Verpflichtungen aus dem mit Silvie Stollreiter geschlossenen Vertrag (Mitwirkungspflichten, Leistung der Anzahlung oder Teilzahlungen) verstößt. Der/die AG hat Silvie Stollreiter den von ihm/ihr schuldhaft verursachten Schaden zu ersetzen. 

 

10.3. Neben den allgemeinen gesetzlichen Gründen ist Silvie Stollreiter auch bei Annahmeverzug oder anderen wichtigen Gründen, wie insbesondere bei Unterbrechung der Leistung für mehr als zwei Monate durch den/die AG und bei Vereitelung der Leistung durch den/die AG, zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. 

 

10.4. Ebenso ist Silvie Stollreiter zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt, wenn Silvie Stollreiter Bedenken hinsichtlich der Bonität eines/einer AG hat und diese(r) auf Begehren von Silvie Stollreiter weder eine Vorauszahlung/Akonto noch eine taugliche Sicherheit leistet oder über das Vermögen des/der AG ein Insolvenzverfahren eröffnet oder ein Antrag auf Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels kostendeckenden Vermögens abgewiesen wird oder wenn der/die AG seine/ihre Zahlungen einstellt. 

 

10.5. Bei Zahlungsverzug des/der AG ist Silvie Stollreiter von allen weiteren Leistungs- und Lieferungsverpflichtungen entbunden und berechtigt, noch ausstehende Lieferungen oder Leistungen zurückzuhalten (Zurückbehaltungsrecht) und Vorauszahlungen oder Sicherstellungen zu fordern oder – gegebenenfalls nach Setzung einer angemessenen Nachfrist von vierzehn Tagen – vom Vertrag zurückzutreten. 

 

10.6. Tritt der/die AG – ohne dazu berechtigt zu sein – vom Vertrag zurück oder begehrt er/sie unberechtigt seine Aufhebung, so hat Silvie Stollreiter die Wahl, auf der Erfüllung des Vertrages zu bestehen oder der Aufhebung des Vertrages zuzustimmen. 

 

10.7. Für den Fall des berechtigten Rücktrittes des/der AG steht Silvie Stollreiter nur das Entgelt für die Leistungen bis zur Wirksamkeit des Rücktrittes zu. 

 

10.8. Der Rücktritt ist schriftlich zu erklären. 

 

10.9. Die Geltendmachung darüberhinausgehender Ansprüche von Silvie Stollreiter bleibt ausdrücklich vorbehalten. 

11. Terminsverlust 

11.1. Soweit der/die AG seine Zahlungsverpflichtung in Teilbeträgen (etwa bei Gewährung einer Ratenzahlungsvereinbarung) abzustatten hat, gilt als vereinbart, dass bei nicht fristgerechter Bezahlung auch nur einer Rate sämtliche noch ausständigen Teilleistungen ohne weitere Nachfristsetzung sofort fällig werden. 

 

11.2. Punkt 11.2. gilt bei Verbrauchergeschäften, soweit Silvie Stollreiter ihre Leistung vollständig erbracht hat und auch nur eine rückständige Teilleistung des/der AG mindestens sechs Wochen fällig ist und der/die AG unter Setzung einer Nachfrist von zumindest zwei Wochen unter Androhung des Terminverlustes gemahnt wurde. 

12. Gewährleistung 

12.1. Gewährleistung für Unternehmer: 

12.1.1. Voraussetzung für einen Gewährleistungsanspruch des/der AG ist ein Mangel, der im Zeitpunkt der Übergabe, der von Silvie Stollreiter zu erbringenden Leistungen bereits vorlag. Ein Mangel liegt nur dann vor, wenn Silvie Stollreiter vom vertraglich Geschuldeten abweicht. Von Silvie Stollreiter werden keine darüberhinausgehenden Garantieversprechen abgegeben. Keine Gewährleistungsansprüche bestehen für Leistungen von Silvie Stollreiter, die auf unrichtigen oder ungenauen Anweisungen des/der AG beruhen ebenso für Schäden, die durch ungeeignete oder unsachgemäße Verwendung oder Handhabung hervorgerufen werden. Die Gewährleistung erlischt, wenn der/die AG oder ein von Silvie Stollreiter nicht ermächtigter Dritter Änderungen oder Instandsetzungen an der von Silvie Stollreiter gelieferten Leistung vornimmt. 

12.1.2. Silvie Stollreiter kann jedoch keine Garantie z.B. für den Erhalt von Jobangeboten oder Einladungen zu Vorstellungsgesprächen übernehmen. Der Erfolg der Coaching-Dienstleistungen hängt von einer Vielzahl von Faktoren ab, die außerhalb des Einflussbereichs von Silvie Stollreiter liegen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf, die individuelle Qualifikation des Teilnehmers, die Marktsituation, die Bewerbungsstrategie und bspw. die Entscheidungen der potenziellen Arbeitgeber. 

12.1.3. Der/die AG erkennt an, dass der Erfolg bei der Jobsuche von einer Vielzahl von persönlichen, beruflichen und externen Faktoren abhängt, die nicht vorhersehbar sind. Daher ist Silvie Stollreiter nicht haftbar für etwaige entgangene Chancen oder negative Ergebnisse, die aus der Anwendung der im Coaching vermittelten Inhalte resultieren. 

12.1.4. Der/die AG ist sich bewusst, dass die Verantwortung für die Umsetzung der im Coaching erlernten Strategien und Techniken bei ihm/ihr selbst liegt. Damit der/die AG einen maximalen Erfolg erzielen kann, ist es von höchster Wichtigkeit, dass die erlernten Fähigkeiten, Leitfäden etc exakt so eingesetzt und angewendet werden, wie es im Coaching vermittelt wurde. 

12.1.5. Gewährleistungsansprüche für unwesentliche Mängel sind ausgeschlossen. 

12.1.6. Der Beweis des Vorliegens eines Mangels ist ausschließlich von dem/der AG zu führen. Die Anwendbarkeit des § 924 ABGB ist ausgeschlossen. 

12.1.7. Der/die AG ist nach Empfang der Lieferung oder Leistung dazu verpflichtet die Lieferung oder Leistung auf Mängel zu kontrollieren und unverzüglich, längstens innerhalb von 8 Werktagen, versteckte Mängel innerhalb von 5 Werktagen ab Entdecken des Mangels, etwaige Mängel Silvie Stollreiter schriftlich anzuzeigen und zu rügen (§ 377 UGB). Erfolgt eine solche Mängelrüge nicht oder nicht rechtzeitig, so verliert der/die AG Gewährleistungs-, Schadenersatz- sowie Irrtumsanfechtungsansprüche. Die Rüge ist ausreichend zu begründen und mit Beweisen zu belegen. 

12.1.8. Der Lauf der Gewährleistungsfrist beginnt mit Übernahme des Werkes/ der Leistung. Die Gewährleistungsfrist beträgt sechs Monate. Gewährleistungsansprüche sind innerhalb dieser Frist bei sonstiger Präklusion gerichtlich geltend zu machen. Die Frist beginnt nicht erneut, wenn im Rahmen der Mängelhaftung eine Ersatzlieferung erfolgt. 

12.1.9. Der/die AG trifft die Obliegenheit, eine unverzügliche Mangelfeststellung durch Silvie Stollreiter zu ermöglichen. 

12.1.10. Solange der/die AG mit der eigenen Leistung in Verzug ist, besteht kein Gewährleistungsanspruch. 

12.1.11. Die Fälligkeit des Honoraranspruches wird durch einen allenfalls durch Silvie Stollreiter zu vertretenden Mangel nicht hinausgeschoben. Der/die AG hat kein Zurückbehaltungs-, Minderungs- oder Aufrechnungsrecht. 

12.1.12. Das Regressrecht gemäß § 933b ABGB wird ausdrücklich ausgeschlossen. 

12.1.13. Die Abtretung der Mängelansprüche des/der AG ist ausgeschlossen. 

 

12.2. Gewährleistung für Verbraucher: 

12.2.1. Voraussetzung für einen Gewährleistungsanspruch des/der AG ist ein Mangel, der im Zeitpunkt der Übergabe, der von Silvie Stollreiter zu erbringenden Leistungen bereits vorlag. Ein Mangel liegt nur dann vor, wenn Silvie Stollreiter vom vertraglich Geschuldeten abweicht. Von Silvie Stollreiter werden keine darüberhinausgehenden Garantieversprechen abgegeben. Keine Gewährleistungsansprüche bestehen für Leistung von Silvie Stollreiter, die auf unrichtigen oder ungenauen Anweisungen des/der AG beruhen ebenso für Schäden, die durch ungeeignete oder unsachgemäße Verwendung oder Handhabung hervorgerufen werden. 

12.2.2. Hinsichtlich der übrigen Regelungen zur Gewährleistung für Verbraucher wird auf die gesetzlichen Bestimmungen (ABGB; VGG) verwiesen. 

12.2.3. Silvie Stollreiter kann jedoch keine Garantie z.B. für den Erhalt von Jobangeboten oder Einladungen zu Vorstellungsgesprächen übernehmen. Der Erfolg der Coaching-Dienstleistungen hängt von einer Vielzahl von Faktoren ab, die außerhalb des Einflussbereichs von Silvie Stollreiter liegen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf, die individuelle Qualifikation des Teilnehmers, die Marktsituation, die Bewerbungsstrategie und bspw. die Entscheidungen der potenziellen Arbeitgeber. 

12.2.4. Der/die AG erkennt an, dass der Erfolg bei der Jobsuche von einer Vielzahl von persönlichen, beruflichen und externen Faktoren abhängt, die nicht vorhersehbar sind. Daher ist Silvie Stollreiter nicht haftbar für etwaige entgangene Chancen oder negative Ergebnisse, die aus der Anwendung der im Coaching vermittelten Inhalte resultieren. 

12.2.5. Der/die AG ist sich bewusst, dass die Verantwortung für die Umsetzung der im Coaching erlernten Strategien und Techniken bei ihm/ihr selbst liegt. Damit der/die AG einen maximalen Erfolg erzielen kann, ist es von höchster Wichtigkeit, dass die erlernten Fähigkeiten, Leitfäden etc exakt so eingesetzt und angewendet werden, wie es im Coaching vermittelt wurde. 

12.2.6. Der/die AG trifft die Obliegenheit, eine unverzügliche Mangelfeststellung durch Silvie Stollreiter zu ermöglichen. 

12.2.7. Die Abtretung der Mängelansprüche des/der AG ist ausgeschlossen. 

13. Schadenersatz / Haftung 

13.1. Schadenersatz/Haftung gegenüber Unternehmern: 

13.1.1. Silvie Stollreiter haftet– mit Ausnahme von Personenschäden - nur für den Ersatz von Schäden, die Silvie Stollreiter grob fahrlässig oder vorsätzlich verursacht hat. 

13.1.2. Die Haftung für Sachschäden, die von Silvie Stollreiter grob fahrlässig verursacht wurden, ist mit der Höhe des Auftragswertes, maximal aber mit der Höhe der Haftpflichtdeckung als Obergrenze, begrenzt. 

13.1.3. Für mittelbare Schäden, entgangenen Gewinn, Zinsverluste, unterbliebene Einsparungen und Schäden aus Ansprüchen Dritter haftet Silvie Stollreiter nur bei Vorsatz. 

13.1.4. Der/die AG haben zu beweisen, dass Silvie Stollreiter ein Verschulden am Schadenseintritt trifft. Die gesetzliche Beweislastumkehr wird ausdrücklich abbedungen.
 

13.1.5. Der Schadenersatzanspruch ist gegenüber Silvie Stollreiter innerhalb von sechs Monaten ab Kenntnis von Schaden und Schädiger, längstens innerhalb von drei Jahren ab Übernahme des Werks / der Dienstleistung geltend zu machen. Alle außerhalb der oben genannten Frist geltend gemachten Schäden gelten als präkludiert. 

13.1.6. Silvie Stollreiter haftet nicht für Umstände, die außerhalb ihrer Sphäre liegen (das sind etwa Wetterlage oder rechtzeitige Bereitstellung von Produkten). 

13.1.9. Wenn und soweit der/die AG für Schäden, für die Silvie Stollreiter haftet, Versicherungsleistungen durch eine eigene oder zu seinen Gunsten abgeschlossen Schadenversicherung (zB Haftpflichtversicherung, Kasko, Transport, Feuer, Betriebsunterbrechung und andere) in Anspruch nehmen kann, verpflichtet sich der/die AG zur Inanspruchnahme der Versicherungsleistung und beschränkt sich die Silvie Stollreiter Haftung insoweit auf die Nachteile, die dem/der AG durch die Inanspruchnahme dieser Versicherung entstehen (zB höhere Versicherungsprämie). 

13.1.10. Jene Produkteigenschaften werden geschuldet, die im Hinblick auf die Zulassungsvorschriften, Bedienungsanleitungen und sonstige produktbezogene Anleitungen und Hinweise (insbesondere auch Kontrolle und Wartung) von Silvie Stollreiter, dritten Herstellern oder Importeuren vom/von der AG unter Berücksichtigung dessen Kenntnisse und Erfahrungen erwartet werden können. Der/die AG als Weiterverkäufer hat eine ausreichende Versicherung für Produkthaftungsansprüche abzuschließen und Silvie Stollreiter hinsichtlich Regressansprüche schad- und klaglos zu halten. 

13.1.11. Die vorstehenden Haftungsausschlüsse und -beschränkungen gelten in gleichem Umfang für Silvie Stollreiter zuzuordnende Organe, Mitarbeiter, Erfüllungsgehilfen. 

 

13.2. Schadenersatz/Haftung gegenüber Verbrauchern: 

13.2.1. Silvie Stollreiter haftet ausschließlich für von Silvie Stollreiter verschuldete Schäden entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen (ABGB). Bei leicht fahrlässig verschuldeten Sachschäden ist die Haftung von Silvie Stollreiter ausgeschlossen. Die gilt nicht für Schäden, die durch eine Verletzung der vertraglichen Hauptleistungspflichten eingetreten sind. 

13.2.2. Wenn und soweit der/die AG für Schäden, für Silvie Stollreiter haftet, Versicherungsleistungen durch eine eigene oder zu seinen Gunsten abgeschlossen Schadenversicherung (zB Haftpflichtversicherung, Kasko, Transport, Feuer, Betriebsunterbrechung und andere) in Anspruch nehmen kann, verpflichtet sich der/die AG zur Inanspruchnahme der Versicherungsleistung und beschränkt sich die Haftung von Silvie Stollreiter insoweit auf die Nachteile, die dem/der AG durch die Inanspruchnahme dieser Versicherung entstehen (zB höhere Versicherungsprämie). 

13.2.3. Jene Produkteigenschaften werden geschuldet, die im Hinblick auf die Zulassungsvorschriften, Bedienungsanleitungen und sonstige produktbezogene Anleitungen und Hinweise (insbesondere auch Kontrolle und Wartung) von Silvie Stollreiter, dritten Herstellern oder Importeuren vom/ von der AG unter Berücksichtigung dessen Kenntnisse und Erfahrungen erwartet werden können. Der/die AG als Weiterverkäufer hat eine ausreichende Versicherung für Produkthaftungsansprüche abzuschließen und Silvie Stollreiter hinsichtlich Regressansprüche schad- und klaglos zu halten. 

14. Urheberrecht 

14.1. Unabhängig davon, ob das von Silvie Stollreiter hergestellte Werk/Dienstleistung urheberrechtlich geschützt ist oder nicht, erhält der/die AG das Recht, das Werk/Unterlagen (Videos, PDFs, etc) zum vertraglich bedungenen Zweck zu benutzen, aber nur unter der Bedingung der vollständigen Vertragserfüllung. 

 

14.2. Das Urheberrecht und die daraus resultierenden Verwertungsrechte an den von Silvie Stollreiter angefertigten Werken verbleiben auch nach Zahlung des Entgelts bei Silvie Stollreiter. Davon umfasst ist insbesondere auch das Recht der Ausführung oder Abänderung des Werks/ der Unterlagen oder des Nachbaus durch Dritte. 

 

14.3. Die Verwendung der Pläne/Unterlagen für andere Projekte, die Weitergabe an Dritte, die Vervielfältigung oder Veröffentlichung durch den/die AG ist nicht gestattet. Sofern eine Verwendung im Einzelfall durch Silvie Stollreiter genehmigt wird, hat diese Zustimmung von Silvie Stollreiter schriftlich zu erfolgen. 

 

14.4. Silvie Stollreiter hat das Recht, von dem/der AG im Zuge der Auftragsabwicklung (auch in digitaler Form) erhobene Daten und Informationen ohne Einschränkung zu benützen. Sie können insbesondere auch zur Erfüllung eines neuen Auftrages verwendet werden. 

 

14.5. Silvie Stollreiter ist berechtigt und die/der AG ist verpflichtet, bei Veröffentlichungen und Bekanntmachungen über das Werk den Namen von Silvie Stollreiter anzuführen. Silvie Stollreiter hat das Recht, der/dem AG die Veröffentlichung unter Namensangabe von Silvie Stollreiter zu untersagen, wenn das Vertragsverhältnis vorzeitig endet oder das Projekt nachträglich ohne Zustimmung von Silvie Stollreiter abgeändert wird. 

15. Pflichten des / der AG 

15.1. Der/die AG ist verpflichtet, an der Auftragserfüllung soweit erforderlich mitzuwirken und Silvie Stollreiter nach Kräften zu unterstützen. 

 

15.2. Der/die AG verpflichtet sich, Silvie Stollreiter vollständig gegenüber Ansprüchen Dritter schad- und klaglos zu halten, falls sie aufgrund von Verstößen gegen Rechtsvorschriften oder des Verhaltens des AG zivil- oder strafrechtlich verfolgt oder belangt oder gerichtlich oder außergerichtlich in Anspruch genommen wird (insbesondere hinsichtlich der Kosten einer angemessenen rechtlichen Vertretung). Der/die AG verpflichtet sich Silvie Stollreiter bei der Abwehr von allfälligen Ansprüchen Dritter zu unterstützen. Der/die AG stellt Silvie Stollreiter hierfür unaufgefordert sämtliche Unterlagen zur Verfügung. 

16. Abtretung von Rechten 

Der/die AG dürfen Rechte, aus dem mit Silvie Stollreiter geschlossenen Vertrag weder an Dritte übertragen noch an Dritte verpfänden. 

17. Geheimhaltung 

Für den Fall, dass bereits vor einem schriftlichen Vertragsabschluss zwischen der/dem AG und Silvie Stollreiter Unterlagen (Kostenvoranschläge, etc) übergeben oder ausgetauscht wurden und kein schriftlicher Vertrag abgeschlossen wird, so wird eine wechselseitige Herausgabe- und Geheimhaltungsverpflichtung vereinbart. 

18. Werbung in eigener Sache 

Silvie Stollreiter ist dazu berechtigt, auf der Homepage oder auf anderen geeigneten Werbemitteln mit Namen und Logo auf die zum/zur AG bestehende Geschäftsbeziehung hinzuweisen und etwa Fotos von Referenzprojekten zu veröffentlichen (Referenzhinweis). Silvie Stollreiter ist bis zum schriftlichen Widerruf durch den/die AG berechtigt, Referenzen oder Referenzprojekte zu veröffentlichen, um Werbung in eigener Sache zu betreiben. 

19. Rechtswahl / Gerichtsstand / Vertragssprache 

Es gilt österreichisches Recht. Die Anwendbarkeit der Verweisnormen des internationalen Privatrechts (IPRG, Rom I-VO) und des UN-Kaufrechtes wird ausdrücklich ausgeschlossen. Die Vertragssprache ist deutsch. Die Vertragsparteien vereinbaren österreichische, inländische Gerichtsbarkeit. Zur Entscheidung aller aus dem mit Silvie Stollreiter abgeschlossenen Vertrag entstehenden Streitigkeiten ist das am sachlich zuständigen Gericht in Innsbruck ausschließlich zuständig. Silvie Stollreiter bleibt durch diese Gerichtsstandsvereinbarung weiterhin berechtigt, den/die AG an seinem/ihrem allgemeinen Gerichtsstand in Anspruch zu nehmen. 

Punkt 19. vorletzter und letzter Satz gilt nicht bei Verbrauchergeschäften. Verbrauchern steht explizit der Verbrauchergerichtsstand zu. 

20. Erfüllungsort 

Erfüllungsort ist der Standort von Silvie Stollreiter, nämlich Mils bei Hall. 

21. Adressänderung 

Der/die AG ist verpflichtet, Silvie Stollreiter Änderungen seiner/ihrer Wohn- oder Geschäftsadresse bekanntzugeben, solange das vertragsgegenständliche Rechtsgeschäft nicht beiderseitig vollständig erfüllt ist. Wird die Mitteilung unterlassen, so gelten Erklärungen auch dann als zugegangen, falls sie an die zuletzt bekanntgegebene Adresse gesendet werden. 

22. Datenschutz 

Der/die AG erklärt sich durch die Auftragserteilung ausdrücklich damit einverstanden und nimmt zur Kenntnis, dass Silvie Stollreiter die von ihm/ihr bekanntgegebenen personenbezogenen Daten (Name, Adresse, E-Mail-Adresse, Überweisungsdaten, Telefonnummer) sowie die mit der Geschäftsbeziehung zusammenhängenden Daten (wie Bestelldatum, bestellte oder gelieferte Produkte oder Dienstleistungen, Stückanzahl, Preis, Liefertermine, Zahlungs- und Mahndaten) unter Beachtung der Bestimmungen zum Datenschutz (DSGVO) für Zwecke der Vertragserfüllung und Betreuung elektronisch speichert und weiterverarbeitet. Weitere Informationen zum Datenschutz sind in der Datenschutzerklärung von Silvie Stollreiter enthalten: https://www.silvie-stollreiter.com/datenschutz/ 

23. Salvatorische Klausel / Allgemeines 

23.1. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit oder die Durchführbarkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Die unwirksame oder undurchführbare Bestimmung wird durch eine wirksame oder durchführbare Bestimmung ersetzt, die in ihrem wirtschaftlichen Gehalt der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung möglichst nahekommt; dasselbe gilt entsprechend für allfällige Lücken in diesem Vertrag. Aus dem Umstand, dass Lechner GmbH einzelne oder alle der ihr zustehenden Rechte nicht ausübt, kann ein Verzicht auf diese Rechte nicht abgeleitet werden. 

Punkt 23.1 vorletzter Satz gilt nicht bei Verbrauchergeschäften. Bei Verbrauchergeschäften gilt folgendes: Dies gilt nicht, wenn die unwirksame Bestimmung eine der Hauptleistungspflichten regelt. Anstelle der unwirksamen oder fehlenden Bestimmung treten die jeweiligen gesetzlichen Regelungen. 

 

23.2. Allfällige vorhandene AGB des/der AG gelangen keinesfalls zur Anwendung und werden von Silvie Stollreiter auch bei Kenntnis nicht akzeptiert, sofern nicht im Einzelfall ausdrücklich und schriftlich eine andere Vereinbarung zwischen den Vertragsparteien getroffen wird. Ein gesonderter Widerspruch gegen die AGB des/der AG durch Silvie Stollreiter ist nicht erforderlich. 

 

23.3. Silvie Stollreiter kann jederzeit und ohne Nennung von Gründen die AGB ändern. Die Änderung der AGB erfolgt durch Zusendung eines E-Mail mit Hinweislink zu den geänderten AGB auf die von dem/der AG bekanntgegeben E-Mail-Adresse. Die Änderungen in den AGB werden farblich gekennzeichnet dargestellt, um dem/den AG einen Überblick über die Neuerung zu gewährleisten. Diese AGB gelten bis auf Widerruf in der jeweils letztgültigen Fassung. 

 

23.4. Die/der AG können binnen einer Frist von einem Monat ab Zugang des E-Mail, mit dem die Änderungen der AGB kundgemacht wurden, per E-Mail an [email protected] widersprechen. Erfolgt kein Widerspruch, so gelten die Änderungen als angenommen. 

 

23.5. Silvie Stollreiter klärt den/die AG jedenfalls mit dem E-Mail, mit dem die Änderungen der AGBs kundgemacht werden, darüber auf, dass bei Nichterhebung eines Widerspruchs binnen einer Frist von einem Monat, die Änderungen vom AG/ von der AG als angenommen gelten. 

 

Stand: 16.06.2025